Gemeinschaftliches Eigentum mehrerer Personen „nach Bruchteilen“, ohne ausgeschiedenen Anteil an der Sache oder am Grundstück
Informationen zum Miteigentum: Gemeinschaftliches Eigentum an einer Sache oder einem Grundstück
Gemeinschaftliches Eigentum mehrerer Personen „nach Bruchteilen“, ohne ausgeschiedenen Anteil an der Sache oder am Grundstück