Bei den notwendigen baulichen Massnahmen ist zu beachten:
Gesetzliche Grundlage
- ZGB 647c
Gegenstand
- Reparaturarbeiten
- Instandsetzungsarbeiten
- Erneuerungsarbeiten
- Massnahmen zur Erhaltung der Gebrauchsfähigkeit
- Bauten
- Anlagen
- Vorrichtungen
- Massnahmen zur Werterhaltung
- Reparatur eines beschädigten Daches (Sturmschaden)
- Errichtung von Schutzverbauungen
- Lawinengefahr
- Überschwemmungsgefahr