Bei den anderen notwendigen Verwaltungshandlungen ist zu beachten:
Gesetzliche Grundlage
- ZGB 647 Abs. 2 Ziffer 1
Gegenstand
- Eigenhandlungen
- Bezahlung von Hypothekarzinsen
- Tilgung von Hauswartungs- oder Facility-Kosten
- uam
- Ernennung eines Vertreters
- Vgl. BGE 104 II 163 ff.