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Miteigentum

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Aufhebungsanspruch

Rechtsgebiet:
Miteigentum
Stichworte:
Miteigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Geltendmachung des Aufhebungsanspruchs sind zu beachten:

Anspruch auf Teilung

  • Aufhebungsanspruch steht jedem Miteigentümer zu, da die Gemeinschaft der Miteigentümer nicht personenbezogen ist

Voraussetzungen

Vorgehen

  • Durch die Geltendmachung des Aufhebungsanspruchs wird einzig, aber immerhin, das Aufhebungsverfahren eingeleitet
  • Eine Teilung erfolgt durch die Einleitung des Aufhebungsverfahrens nicht

Einigung unter den Miteigentümern

  • Abfindung des den Aufhebungsanspruch geltend machenden Miteigentümers
  • Fortsetzung des Miteigentumsverhältnisses unter den verbleibenden Miteigentümern

Keine Einigung unter den Miteigentümern

  • Klage auf richterliche Feststellung der Zulässigkeit der Aufhebung

Schranken

  • Verbot der unzeitigen Aufhebung [vgl. ZGB 650 Abs. 3]
  • körperliche Teilung oft möglich, wirtschaftlich aber nachteilig

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