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Miteigentum

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Qualifiziertes Miteigentum

Rechtsgebiet:
Miteigentum
Stichworte:
Miteigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Von qualifiziertem Miteigentum wird beim Stockwerkeigentum [vgl. ZGB 712a ff.] gesprochen. Es definiert sich durch folgende Merkmale:

  • Verbindung eines untrennbaren Sonderrechts mit dem Miteigentumsanteil
  • Sonderrecht beinhaltet die Berechtigung zur
    • baulichen Ausgestaltung der Sonderrechts-Räume
    • ausschliessliche Nutzung der Sonderrechts-Räume
    • ausschliessliche Verwaltung der Sonderrechts-Räume
  • Mitbenutzung der gemeinschaftlichen Einrichtungen und Anlagen
  • Mitwirkung bei der internen Willensbildung im Rahmen der Stockwerkeigentümergemeinschaft

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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