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Miteigentum

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Entstehung von Miteigentum

Rechtsgebiet:
Miteigentum
Stichworte:
Miteigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Das Miteigentum an einer Sache oder an einem Grundstück kann entstehen durch:

Rechtsgeschäft

Zweiseitiges Rechtsgeschäft

Miteigentum entsteht vor allem durch Rechtsgeschäft:

Einseitige Erklärung des Alleineigentümers?

Grundsatz

Ein Alleineigentümer kann grundsätzlich ohne Veräusserung an einen Dritten kein „gewöhnliches Miteigentum“ begründen.

Ausnahme

Anders ist es nur, wenn der Alleineigentümer Stockwerkeigentum plant:

  1. Begründung von Miteigentum (für Stockwerkeigentum)
  2. Begründungserklärung für die Ausgestaltung von Miteigentum zu Stockwerkeigentum
    1. Vgl. ZGB 712d Abs. 2 Ziffer 2
    2. Stockwerkeigentum: Der Begründungsakt

Von Gesetzes wegen

Bund

Die Miteigentums-Entstehung von Bundesrechts wegen betrifft folgende Fälle:

  • Fahrnis
    • Verbindung und Vermischung beweglicher Sachen [vgl. ZGB 727 Abs. 1]
  • Grundstücke
    • Grenzvorrichtungen zwischen zwei Liegenschaften [vgl. ZGB 670]
    • Sachenrechtliche Miteigentumsvermutung bei Grundstücken
  • Ehegüterrechtliche Miteigentumsvermutung
    • Nicht beweisbar zuordnungsfähige Gegenstände beiden den Ehegüterständen der Errungenschaftsbeteiligung [vgl. ZGB 200 Abs. 2] und der Gütertrennung [vgl. ZGB 248 Abs. 2]

Kantone

Denkbar ist auch eine Miteigentums-Entstehung kraft kantonalen Rechts.

Gesetzliche Grundlagen hiefür bilden die kantonalen „Einführungsgesetze zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch“ [EGzZGB].

Literatur

  • MEIER-HAYOZ ARTHUR, BEK zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, Band IV, das Sachenrecht, 1. Abteilung, das Eigentum, 1. Teilband: Systematischer Teil und allgemeine Bestimmungen, Art. 641 – 654 ZGB, 5. Auflage, Bern 1981, N 20 ff. zu ZGB 646
  • LIVER PETER, SPR V/1, S. 58

Behörden-Verfügung

Die Entstehung von Miteigentum durch behördliche Verfügung ist in folgendem Fall gegeben:

  • Zuschlag in einer Zwangsversteigerung an eine Personenmehrheit, ohne dass diese ein Gemeinschaftsverhältnis geltend machen und nachweisen

Gerichtsentscheid

Ein Gerichtsentscheid führt dann zu Miteigentum, wenn der Richter einer Mehrheit von Klägern, ohne dass diese durch ein Gemeinschaftsverhältnis verbunden sind, das Eigentum an einer Sache oder an einem Grundstück zuspricht.

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