Alleineigentum
= Eigentum an einer Sache oder an einem Grundstück, welches nur einer Person zusteht
Miteigentum
= Mehrere Gesamthänder halten ohne persönliche Gebundenheit der Beteiligten unter quotalem Beteiligungsausweis gemeinsam eine Sache oder Grundstück
Gesamteigentum
= Mehrere Gesamthänder halten unter einem persönlichen Gemeinschaftsverhältnis externen Quotenausweis eine Sache oder ein Grundstück zur gesamten Hand
Stockwerkeigentum
= besonders ausgestaltetes Miteigentum, das mit einem Sonderrecht für die Ausgestaltung und alleinige Nutzung der in sich abgeschlossenen Sonderrechtsräume verbunden ist
Unselbständiges Eigentum
= das Eigentum bzw. Miteigentum des abhängigen Grundstücks orientiert sich am Eigentum des herrschenden Grundstücks (Hauptgrundstück)
Synonym: Anmerkungsparzellen