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Miteigentum

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Einleitung: Miteigentum

Rechtsgebiet:
Miteigentum
Stichworte:
Miteigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beim Gesamteigentum wird unterschieden in „Gesamteigentum im weiteren Sinne“ (i.w.S.) und in „Gesamteigentum im engeren Sinne“ (i.e.S.).

Gesamteigentum i.w.S. umfasst das Gesamteigentum i.e.S. und das Miteigentum, welches Gegenstand dieser Website bildet.

Miteigentum setzt kein Gemeinschaftsverhältnis unter den Beteiligten voraus. Voraussetzungslos können sie eine Sache oder ein Grundstück gemeinsam erwerben, ihre Anteile (Bruchteile oder Quoten) einzeln belasten, verpfänden oder veräussern.

Überblick zum Miteigentum
Gemeinschaftliches Eigentum

Miteigentums-Arten

Gesetzliche Grundlagen Miteigentums-Merkmale
Begriffe und Abgrenzungen Miteigentums-Vermutung
Rechtsnatur, Ziele und Motive Entstehung des Miteigentums
Verbreitung / Bedeutung Miteigentumsanteil
Miteigentumsobjekte
Nutzung / Benutzung
Verwaltung
Gesetzliche Verwaltungsordnung
Nutzungs- und Verwaltungsordnung
Zweckänderung
Miteigentumsobjekt-Belastung
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Miteigentümer-Beschlüsse
Miteigentums-Aufhebung
Miteigentümer-Ausschluss
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