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Miteigentum

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Vertragliche Aufhebung

Rechtsgebiet:
Miteigentum
Stichworte:
Miteigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vorrangiges Ziel ist es, dass sich die Miteigentümer über Art und Weise der Miteigentumsaufhebung einigen können:

  • Im Einigungsfalle ist ein Teilungsvertrag zu schliessen
  • Vertragsfreiheit, vorbehältlich der üblichen Schranken [OR 19 f.] und der Einschränkungen einer körperlichen Teilung
  • Auflösungsvarianten
    • Körperliche Teilung
      • Teilbare Sache?
      • Bei Sammelverwahrung: labiles bzw. modifiziertes Miteigentum erlaubt nur Realteilung
      • Verteilung verschiedener Miteigentumsobjekte unter die Miteigentümer?
      • Bei (landw.) Grundstücken Beachtung Zerstückelungsverbot
    • Freiwillige Versteigerung
      • Interne Versteigerung oder
      • Öffentliche Versteigerung
      • Vgl. OR 229 ff.
    • Freihandverkauf an einen Dritten
      • Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich
      • Keine Ausübung des Vorkaufsrechts
      • Vgl. ZGB 648 Abs. 2; BGE 80 II 372 Erw. 3
    • Auskauf
      • Uebernahme des Miteigentumsgegenstandes durch einen Miteigentümer gegen Geld oder Rechtseinräumung (zG Nutzniessung, Wohnrecht oder eine andere Dienstbarkeit nach Bedarf, ev. sogar eine Grundlast)
      • Vgl. auch BGE 81 I 643 f.
    • Umwandlung von Miteigentum in Gesamteigentum
  • Liquidations-Auftrag
    • Mandatierung eines Dritten möglich und zulässig

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